Die Gründe für ein Schreiben von Ihrer Datenschutzbehörde sind vielfältig. Eventuell liegt eine Beschwerde gegen Ihr Unternehmen vor der es handelt sich lediglich um eine Routinekontrolle, usw.

Meist werden in diesen Schreiben ein paar gezielte Fragen gestellt und um die Zusendung Ihrer Basis-Dokumentation gebeten. Gut, wenn man vorbereitet ist und lediglich die Dokumentation zur Verfügung stellen muss. Richtig unangenehm wird es aber dann, wenn Sie die Anforderungen im Datenschutz noch nicht oder nur teilweise umgesetzt haben. Dann kommen Sie als Unternehmen schon mal in Erklärungsnot. Allein das Thema Videoüberwachung beinhaltet über 20 Fragen, die Ihnen die Datenschutzbehörde stellt.

Schön, wenn man da Hilfe hat: ARGUS Datenschutz. Mit unserm Netzwerk an Spezialisten können wir Ihre Lücken im Datenschutzmanagement schließen. Auch dann, wenn es zeitlich etwas eng wird. Gerne arbeiten wir mit Ihrem betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Anwalt zusammen. Durch eine gute Kommunikation und Kooperation mit Ihrer Datenschutzbehörde können wir oft Bußgelder vermeiden oder stark minimieren.

Wir helfen Ihnen auch dann, wenn es etwas schwieriger wird: ARGUS Datenschutz