Der neue Medienstaatsvertrag ist am 08.11.2020 in Kraft getreten und löst den alten Rundfunkstaatsvertrag aus den 90ern ab. Hieraus ergibt sich für Ihr Impressum folgender Handlungsbedarf:
Sollten Sie auf Ihrer Webseite einen Verantwortlichen für journalistische Inhalte nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag benennen, berufen Sie sich jetzt auf einen ungültigen Paragraphen. Ändern Sie die Angaben in:
Inhaltlich Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
Sie können auch auf die Nennung des Paragraphen verzichten. In diesem Fall müssten Sie dann bei einer Gesetzesänderung nicht erneut Ihr Impressum anpassen. Bitte geben Sie den Namen und Vornamen (ohne Abkürzung) sowie die vollständige Adresse des Verantwortlichen an. Dieser muss seinen ständigen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Bei juristischen Personen geben Sie bitte die vertretungsberechtigte Person mit Name, Vorname und Adresse an.
Den Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link: Medienstaatsvertrag