Leistungen der Argus Datenschutz

Wir erbringen alle Dienstleistungen rund um den Datenschutz, die ein Unternehmer benötigt.

Von der Beratung zu einzelnen Datenschutzfragen oder zur besten Lösung bei bestimmten Datenschutzaspekten bis hin zur Ausbildung von Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatoren in Ihrem Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir auch den externen Datenschutzbeauftragten für Sie.

Wann brauchten Sie einen Datenschutzbeauftragten?

  • Bei Verarbeitung in öffentlichen Stellen, Behörden, Ämtern muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden
  • Wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung betroffener Personen liegt
  • Bei nichtöffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen und Vereinen) muss ab einer Anzahl von 20 Personen (die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind) ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser kann auch EXTERN bestellt werden.

Leistungen in Sachen Datenschutz:

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Coaching der betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (IHK)

  • Datenschutzsoftware

  • Beratung zum Thema Datenschutz

  • Seminare und Umsetzungs-Workshop
  • Beratung vor Ort oder Online / Remote

  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation

  • Seminare zum Fachkundeerhalt der DSB (mind. 1x im Jahr)

  • Mitarbeiterschulung: Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz (verpflichtend: 1x im Jahr)

Häufig nachgefragte Dienstleistungen:

  • Überprüfung des Impressums und der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite

  • Umsetzung-Workshop zur Erstellung Ihrer Datenschutzdokumentation

  • Datenschutzsoftware für die revisionssichere Erfüllung der Datenschutzanforderungen

Ansprechpartner in Sachen Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner zum Thema Datenschutz. Er berät den Verantwortlichen, die Führungskräfte und die einzelnen Mitarbeiter. Die Erreichbarkeit des DSB muss für alle Mitarbeitet gewährleistet sein.

Bei internen Audits werden die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten regelmäßig bewertet. Bei Bedarf wir mit einer Datenschutz-Folgeabschätzung das jeweilige Risiko bewertet und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung werden festgelegt.

Gemeinsam mit den Mitarbeitern organisiert der Datenschutzbeauftragte die Dokumentation aller Prozesse, Vorfälle und Maßnahmen. Somit ist die Dokumentationspflicht gewährleistet.

 

 

Regelmäßige Schulung

Datenschutzbeauftragte sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.Zum Erhalt der Fachkunde soll der DSB mindestens einmal im Jahr ein datenschutzrelevantes Seminar besuchen.

Hierzu bieten wir in regelmäßigen abständen Tagesseminare in Präsenz und Online an. Hier informieren wir über aktuelle Themen rund um den Datenschutz, stellen neue Tools vor und geben den Teilnehmern die Gelegenheit sich auszutauschen. Bleiben Sie auf dem laufenden.

Schweigepflicht

Der Datenschutzbeauftragte ist genauso wie Ärzte oder Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Gespräche, die er führt, wird er vertraulich behandeln. Somit ist gewährleistet, dass sich Ihre Mitarbeiter vertrauensvoll an den Datenschutzbeauftragten wenden können.

Die Mitarbeiter unserer Kunden haben die Möglichkeit eine Datenschutzverletzung über dieses Formular an uns zu melden.

Argus Datenschutz

– was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat sich mit inkrafttreten der Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) erheblich verändert. Sein Aufgabengebiet hat sich verändert und ist größer geworden. Seine Aufgaben sind im Artikel 39 der DSGVO beschrieben.

Alle Unternehmen, die mit diesen sensiblen Daten umgehen, sie speichern und verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Der Datenschutzbeauftragte agiert dabei wie ein Kontrollorgan und prüft Arbeitsabläufe, um sicherzustellen, dass der Datenschutz im Unternehmen gewährleistet ist. Stellt er Verstöße fest, wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung des Unternehmens festgelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen oder können.

Dabei überprüft der Datenschutzbeauftragte auch, ob die sich häufig ändernden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, vor allen Dingen:

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Dazu beobachtet er auch die Rechtsprechung zu den Gesetzen und regt im Unternehmen ggf. Änderungen von Abläufen an, um gesetzlichen Ansprüchen zu entsprechen.

Beratung durch Argus Datenschutz

In Sachen Datenschutz herrscht bei Unternehmen eine große Sicherheit, da sich Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung in kurzen Zeitabständen immer wieder ändern und teilweise Interpretationsspielraum zulassen.

Insbesondere Abmahnanwälte machen sich auch kleinste „Vergehen“ zunutze und mahnen vermeintliche Bagatellverstöße schnell ab. Wer z.B. gewerblich über Marktplätze wie Ebay.de Waren verkauft und seine Kunden nicht schriftlich darüber informiert, ob und wie er die Kundendaten speichert, kann gebührenpflichtig abgemahnt werden. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit dann hohen fünf- oder gar sechsstelligen Strafen ist die Folge, die dann beim ersten erneuten Verstoß fällig wird. Dazu reicht es aus, wenn eine Auszubildender Im Unternehmen eine alte Auktion wieder neu einstellt. Das kann teuer werden.

Gehen Sie mit einem professionellen Datenschutzbeauftragten von Argus Datenschutz Ihre Geschäftsfelder und Prozesse durch. Wir zeigen Ihnen, wo Risiken liegen, wo Handlungsbedarf ist, was dringend geändert werden muss und was geändert werden sollte. Die letztendliche Entscheidung zur Umsetzung haben immer Sie als Unternehmer.

Ein erstes Vorgespräch mit uns ist kostenlos für Sie. Lassen Sie uns darüber reden, ob wir etwas für Sie tun können und wenn ja, was.

Wir sind preiswerter als sie denken und auf jeden Fall auch preiswerter als die Folgen bei Verstößen.

Beratung zum eigenen Datenschutzbeauftragten

Wir beraten Sie auch gerne, wie sie im Unternehmen eigene Datenschutzbeauftragte „heranziehen“ und unterstützen Sie bei der Ausbildung und Schulung. Spätestens, wenn Sie mehr als 10 oder 20 Mitarbeiter haben, die mit Kundendaten umgehen, ist bei Ihnen Handlungsbedarf.

Beratung zu Webauftritten

Stolperfallen liegen für viele Unternehmer auch in Webauftritten:
• Ist das Impressum rechtssicher
• Sind die Datenschutzbestimmungen rechtssicher
• Wird rechtskonform auf Cookies (z.B. für Google Analytics) hingewiesen und dabei auch die jüngste Rechtsprechung berücksichtigt?
Oft trifft ein Datenschutzbeauftragter hier auf ein „Kuddelmuddel“ irgendwo zusammengesuchter Versatzstücke, die zwar irgendwann einmal kostenlos irgendwo generiert worden sind, aber keiner geprüft hat, ob sie aktuellen Ansprüchen noch genügen. Hier beraten wir ebenso gerne.

Seminare zum Thema Datenschutz

Das Argus Datenschutz Team veranstaltet regelmäßig Seminare zum Thema Datenschutz und hält diese nach Absprache auch individuell in Ihrer Firma ab. Ob es darum geht, eine Erst-Sensibilisierung oder eine jährlich 1x vorgeschriebene Nach-Sensibilisierung durchzuführen: Wir sind Ihr Partner in Sachen Datenschutz.

Seminar: Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

Wir unterstützen Ihr Unternehmen auch gerne dadurch, dass wir Seminare zur Ausbildung von eigenen Datenschutzbeauftragten durchführen (z.B. in Kooperation mit der IHK). Auch nach Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten können wir diese regelmäßig schulen, wenn Sie dies möchten.

Seminar: Fachkundeerhalt des Datenschutzbeauftragten

Wir bieten auch Seminare zum Fachkundeerhalt des Datenschutzbeauftragten an. Datenschutzbeauftragte müssen nachweisen, dass sie die Fachkunde durch Weiterbildung erhalten haben. Solche Weiterbildungen in Seminarform bieten wir gerne auch für Ihre Datenschutzbeauftragten an.

Weiterbildung vor Ort oder Remote

Wir können Weiterbildung im Dialog vor Ort bei Ihnen oder auch Remote per Fernzugriff auf Rechner anbieten.

Hohe Bußgelder oder niedrige Seminarkosten

Bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen drohen mittlerweile Bußgelder bis 20 Millionen Euro, bzw. 4% des Jahresumsatzes. Zudem Abmahnungen, Schadenersatzklagen und Reputationsverlust. Unser Vorschlag: Beugen Sie dem vor, indem Sie Seminare oder Workshops zum Thema Datenschutz für Ihre Mitarbeiter vorsehen. Da dürfte auf Dauer die preiswertere Lösung sein.

Kontaktieren Sie uns kurz und wir klären gemeinsam, welche Lösung für Sie die geeignetste ist. Ein Vorgespräch mit uns kostet nichts und bringt Ihnen auf jeden Fall einen Erkenntnisgewinn.

Themen für Seminare könnten z.B. für Sie sein:

  • Datenschutzbeauftragter Ausbildung
  • Update für Datenschutzbeauftragte
  • Behördlicher Datenschutzbeauftragter
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • IT-Sicherheit für Datenschutzbeauftragte (technische Angriffsszenarien, Dos-Attacken etc.)
  • Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde

Mitarbeiterschulung in Sachen Datenschutz

Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind oft das Wertvollste, was ein Unternehmen hat. Sie tragen maßgeblich zur Wertschöpfung bei. Einige machen aber auch Fehler, die richtig Geld kosten. Meistens gar nicht absichtlich, sondern aus Unkenntnis oder Unbedarftheit. Mangels richtiger Schulung und Ausbildung in Sachen Datenschutz tendieren manche Mitarbeiter dazu, sich das Wissen selbst aus Suchmaschinen herausziehen – mit unterschiedlichem Erfolg. Mal liegt man richtig, mal falsch, mal ganz falsch.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht länger allein mit dem Thema, sondern bieten Sie eine Mitarbeiterschulung an. Damit haben Sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:

  • Sie erfüllen verpflichtende Vorschriften zur Mitarbeitersensibilisierung oder Fortbildung
  • Sie erhöhen die Datensicherheit im Unternehmen
  • Sie reduzieren die Abmahngefahr
  • Sie reduzieren die Gefahr eines Reputationsschadens für das Unternehmen

Wie kann so eine Mitarbeiterschulung Datenschutz aussehen?

Die Ausgestaltung hängt ganz von ihren Verhältnissen ab: Welches Grundwissen ist schon da, worauf kann man aufsetzen, wer muss oder soll geschult werden?

Denkbar sind:

  • Workshops
  • Einzelgespräche / Einzelcoachings
  • Seminare

Wir schulen, beraten und setzen um.

Ganz wie Sie wollen.

Sie machen das, was Sie gut können – wir das, was wir gut können

Wir wollen, dass Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können. Wenn Sie gute Verkäufer sind, konzentrieren Sie sich auf das Verkaufen. Sind Sie gute Dienstleister, dann auf die Dienstleistung. Das für viele eher lästige Feld der Datensicherheit nehmen wir Ihnen gerne ab.

Verschwenden Sie nicht weiter stundenlang Zeit, um selbst zu versuchen, das wohl für Sie richtige herauszufinden. In der Zeit könnten Sie auch in Ihrem Kernkompetenzfeld Geld verdienen.

Wir beraten Sie gerne und wissen, was getan werden muss und was optional ist. Was Sie umsetzen, steht in Ihrer Entscheidung: Von der minimalistischen Lösung bis zum Rundumschlag.

 

Geschulte Mitarbeiter machen weniger Fehler

Fest steht: Geschulte Mitarbeiter machen weniger Fehler, weil sie gelernt haben, was falsch und richtig ist und welche Konsequenzen Fehler haben könnten. Setzen Sie auf weniger Fehler. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter schulen.

Schulung auch zum Datenschutzbeauftragten

Wir schulen Ihre Mitarbeiter auch gerne bis zum Datenschutzbeauftragten, damit Sie unternehmensintern einen versierten Datenschutzbeauftragten haben. Wir übernehmen auch die jährliche Nachschulung/Update – nach gesetzlichen Vorgaben.

Ob Wissensupdate, Grundschulung oder Sensibilisierung der Mitarbeiter:

Wir können das.

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